Der Informationssicherheitsbeauftragte und seine Funktionen in Ihrem Unternehmen
Wenn die Position eines Informationssicherheitsbeauftragten besetzt werden soll, streben viele Unternehmen eine externe Lösung an. Sie bestellen zertifizierte, praxiserfahrene Informationssicherheitsbeauftragte, die sie beim Erreichen und Einhalten der angestrebten Sicherheitsniveaus unterstützen. Doch wie funktioniert das?
Was ist ein Informationssicherheitsbeauftragter?
Ein Informationssicherheitsbeauftragter (kurz ISB) unterstützt Sie bei der Planung, Umsetzung, Verbesserung und Einhaltung der Informationssicherheit. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen im Wesentlichen koordinierende und beratende Aufgaben, zum Beispiel die Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen, Beratung der Unternehmensführung, Schulung von Mitarbeitern sowie interne Audits. Hierfür hat der Informationssicherheitsbeauftragte eine anspruchsvolle Zertifizierungs-Schulung absolviert, sodass er die folgenden fachlichen und persönlichen Eigenschaften in Ihr Unternehmen einbringen kann:
- Expertise im Bereich der Informationssicherheit
- Erfahrung im Projektmanagement, im Speziellen im Risikomanagement
- Kommunikationsfähigkeit
- Teamfähigkeit
- Analytisches Denken
- Durchsetzungsvermögen
Wenn die Position eines Informationssicherheitsbeauftragten besetzt werden soll, streben viele Unternehmen eine externe Lösung an. Sie bestellen zertifizierte, praxiserfahrene Informationssicherheitsbeauftragte, die sie beim Erreichen und Einhalten der angestrebten Sicherheitsniveaus unterstützen. Doch wie funktioniert das?
Die Aufgaben eines Informationssicherheitsbeauftragten
Die Aufgaben eines Informationssicherheitsbeauftragten können sich von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden. Wichtig ist, dass sein Aufgabenfeld auf den Bedarf und die Ziele Ihres Unternehmens im Bereich der Informationssicherheit ausgerichtet ist. Daher beginnt der Informationssicherheitsbeauftragte zunächst mit einer Ist-Analyse. Sobald er über den Ist-Zustand im Bilde ist und gewährleisten kann, dass die Interessen Ihres Unternehmens präzise umgesetzt werden, nimmt der Informationssicherheitsbeauftragte die folgenden Aufgaben wahr:
- Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) gemäß anerkannter Standards wie der ISO 27001 Zertifizierung oder der TISAX Zertifizierung
- Begleitung bei Zertifizierungsaudits
- Erarbeitung einer Sicherheitsleitlinie und von Sicherheitsrichtlinien
- Überprüfung von Sicherheitsvorfällen
- Reporting über den Status der Informationssicherheit an die Unternehmensführung und weitere Verantwortliche
- Durchführung von Awareness-Maßnahmen für Mitarbeiter zur Informationssicherheit
- Durchführung von Schulungen zur Informationssicherheit
Ist die Bestellung eines Informationssicherheitsbeauftragten Pflicht?
Für den externen Informationssicherheitsbeauftragten gibt es keine gesetzliche Grundlage, die seine Bestellung vorschreibt. Davon ausgenommen sind Unternehmen aus kritischen Infrastrukturen (KRITIS), zum Beispiel aus der medizinischen Versorgung, der Energieversorgung, der Wasserversorgung und dem Verkehr. Für sie ist die Bestellung eines Informationssicherheitsbeauftragten Pflicht. Für alle anderen Unternehmen ist der Informationssicherheitsbeauftragte aber nicht weniger notwendig. Ganz im Gegenteil: Seine Bestellung ist aufgrund von diversen Vorteilen sogar empfehlenswert.
Die Vorteile eines Informationssicherheitsbeauftragten
Die Bestellung eines externen Informationssicherheitsbeauftragten bringt einen hohen Mehrwert für Ihr Unternehmen mit sich.
- Zertifizierte Expertise: Der Informationssicherheitsbeauftragte hat eine anspruchsvolle Zertifizierung durchlaufen. Ein etwaiger Mangel Ihrerseits an erforderlichem Fachwissen rund um die Informationssicherheit gleicht der Informationssicherheitsbeauftragte mit seiner erlangten Expertise wieder aus.
- Effektive Umsetzung: Der Informationssicherheitsbeauftragte kann wesentlich schneller einschätzen, welches Sicherheitskonzept für Ihr Unternehmen geeignet ist. Er spricht unvoreingenommen qualifizierte Empfehlungen zugunsten der Informationssicherheit Ihres Unternehmens aus und bringt Sie schneller in die Umsetzung.
- Unterstützung der Unternehmensführung: Trotzdem bleibt die Unternehmensführung über alle Prozesse informiert, ohne diese selbst initiieren und koordinieren zu müssen. Der Informationssicherheitsbeauftragte ist der Unternehmensführung dabei stets unterstellt.
- Zeit-, Ressourcen- und Kostenersparnis: Da der gesamte Sicherheitsprozess und seine Unteraufgaben ausgelagert werden, spart Ihr Unternehmen zeitliche und personelle Ressourcen ein. Dadurch kommt es wiederum zu einer Kostenersparnis.
- Wettbewerbsvorteil: Gut ausgearbeitete Sicherheitskonzepte verschaffen Ihrem Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil. Zeigen Sie Ihren Geschäftspartnern, dass Sie den Anforderungen der Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen gerecht werden und lassen Sie sich diesbezüglich von einem Informationssicherheitsbeauftragten unterstützen.
- Erfüllung gesetzlicher Grundlagen: Für sogenannte KRITIS-Unternehmen ist die Bestellung eines Informationssicherheitsbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben.
In einem Erstgespräch beraten wir Sie unverbindlich über den Mehrwert eines Informationssicherheitsbeauftragten für Ihr Unternehmen und bereiten Ihre Fragen verständlich für Sie auf. Sprechen Sie uns einfach an.
Kosten: Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten für einen Informationssicherheitsbeauftragten?
Die zu erwartenden Kosten für einen Informationssicherheitsbeauftragten richten sich nach Ihrem Bedarf. Zwar sind die Kosten dadurch passgenau kalkulierbar, lassen sich aber vorab nicht pauschal benennen. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch mit uns. Hier können wir uns besser kennenlernen und Ihnen ein individuelles Angebot machen.
Informationssicherheitsbeauftragter vs. Datenschutzbeauftragter: Was ist was?
Von außen betrachtet überschneidet sich der Zuständigkeitsbereich eines Informationssicherheitsbeauftragten mit dem eines Datenschutzbeauftragten. Tatsächlich müssen sie aber zwingend differenziert werden: Der Informationssicherheitsbeauftragte hat ausschließlich den Schutz von Daten und Informationen in analoger sowie digitaler Form im Fokus, während sich der Datenschutzbeauftragte um den Schutz von personenbezogenen Daten kümmert.
Ein weiterer Unterschied zwischen dem Informationssicherheitsbeauftragten und dem Datenschutzbeauftragten beruht auf § 4f des Bundesdatenschutzgesetzes. Dieser besagt, dass alle Unternehmen, „die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, einen Beauftragten für den Datenschutz (…) zu bestellen haben“. Folglich ist der Datenschutzbeauftragte gesetzlich vorgeschrieben. Für den Informationssicherheitsbeauftragten gibt es keine vergleichbare Rechtsgrundlage, die seine Bestellung vorschreibt. Davon ausgenommen sind Unternehmen in der kritischen Infrastruktur.
Wir raten Ihnen dringend davon ab, beide Zuständigkeitsbereiche in die Hände von ein und derselben Person zu legen. Abgesehen von dem immensen Arbeitsumfang könnte dies zu einem Interessenkonflikt führen. Besetzen Sie die Positionen mit zwei unterschiedlichen Personen bzw. bestellen Sie externe Dienstleister in Ihr Unternehmen.
Ihr Ansprechpartner für Informationssicherheit
Der Informationssicherheitsbeauftragte ist Ihr Ansprechpartner für Informationssicherheit. Möchten Sie mehr über eine anforderungsgerechte Besetzung seiner Position erfahren? In einem gemeinsamen Erstgespräch ermitteln wir den Umfang Ihres Bedarfs. Auf Basis unserer Erfahrungen können wir dann passgenau einschätzen, ob und inwiefern wir Ihr Unternehmen bei der Bestellung eines Informationssicherheitsbeauftragten unterstützen können. Allgemeine Fragen rund um das Thema Informationssicherheit können Sie ebenfalls mit uns klären. Wir freuen uns auf das Erstgespräch mit Ihnen.