Die NIS-2-Richtlinie:
Wenn Cybersicherheit zur Pflicht wird – was betroffen Unternehmen jetzt wissen müssen
Die neue NIS-2-Richtlinie betrifft mehr Unternehmen als häufig vermutet und verpflichtet zu ganz konkreten Cyber-Security-Maßnahmen. Wer das Thema trotz Verpflichtung nicht angeht, riskiert hohe Bußgelder, persönliche Haftung und Ausschlüsse bei Ausschreibungen.
Auf dieser Seite erfahren Sie, ob Sie von NIS-2 betroffen sind, was im Fall der Fälle konkret auf Sie zukommt und wie Sie mit minimalem Aufwand gesetzeskonform aufgestellt sind. Im Detail zeigen wir Ihnen:
- Welche Unternehmen unter NIS-2 fallen und welche vorerst davon ausgenommen sind
- Welche NIS-2-Maßnahmen Sie im Falle einer gesetzlichen Verpflichtung umsetzen müssen – und wie Sie das möglichst zeit- und kosteneffizient hinbekommen
- Warum viele Mittelständer unbegründet ins Schwitzen kommen, denn: Oft sind Lösungen (unwissentlich) längst vorhanden
Klingt vielversprechend? Dann lesen Sie jetzt weiter, um Ihr Unternehmen bestmöglich für die NIS-2 Directive aufzustellen.


Was ist NIS-2
und warum ist die Richtlinie für mein Unternehmen relevant?
Die folgende Zusammenfassung der NIS-2-Richtlinie zeigt kompakt, welche Anforderungen und Kriterien Unternehmen in Zukunft erfüllen müssen – von technischen Maßnahmen bis hin zu klaren Verantwortlichkeiten.
Die Abkürzung NIS steht für „Network and Information Systems“ und ist eine EU-weite Initiative zur Stärkung der Cybersicherheit kritischer Einrichtungen.
Sie ersetzt die bisherige NIS-Richtlinie mit deutlich strikteren Vorgaben. Das Ziel: Die digitale Resilienz kritischer und wichtiger Einrichtungen in Europa zu stärken. Und das nicht nur auf dem Papier, sondern mit klaren Pflichten und echten Konsequenzen bei Verstößen.
Auf den ersten Blick klingt NIS-2 nach einer Richtlinie für Großkonzerne oder kritische Infrastruktur. Doch tatsächlich betrifft sie Unternehmen aus über 15 Sektoren:
- Energie
- Verkehr
- Bankwesen
- Finanzmarktinfrastrukturen
- Gesundheitswesen
- Trinkwasserversorgung
- Abwasserentsorgung
- Digitale Infrastruktur
- Öffentliche Verwaltung
- Luft- und Raumfahrt
- Post- und Kurierdienste
- Abfallbewirtschaftung
- Chemische Industrie (Herstellung & Handel)
- Lebensmittelproduktion, -verarbeitung & -vertrieb
- Hersteller von kritischen Produkten (z. B. Maschinen, Elektronik, Medizintechnik)
Zudem fallen Hersteller mit digitalen Lieferketten unter die Regel.
Als Faustregel gilt: Wenn Sie in einem der genannten NIS-2-Sektoren tätig sind und mindestens als mittelgroßes Unternehmen gelten (typisch: ≥ 50 Mitarbeitende oder Umsatz > 10 Mio. € und Bilanzsumme > 10 Mio. €), fallen Sie in den Anwendungsbereich. Ob Sie als „wichtige“ oder „wesentliche“ Einrichtung gelten, hängt davon ab, ob Ihr Sektor in Anhang I oder Anhang II steht und wie groß Ihr Unternehmen ist - plus möglicher Sonderfälle unabhängig von der Größe.
Was verlangt die
NIS-2-Richtlinie im Detail?
Die Richtlinie verpflichtet zu einem strukturierten Informationssicherheitsmanagement – und zwar mit klarem Fokus auf Risikomanagement, organisatorische Maßnahmen und Echtzeit-Reaktion.
Für die Umsetzung sind folgende Schritte erforderlich:
- Sicherheitsstrategie & Governance: Definieren Sie klare Verantwortlichkeiten und benennen Sie mindestens einen internen oder externen Sicherheitsbeauftragten, der für die Einhaltung der Cybersicherheitsanforderungen zuständig ist.
- Risikoanalyse & Maßnahmenplanung: Führen Sie regelmäßig strukturierte Risikoanalysen durch, inklusive einer Bewertung von externen Risiken, Ihrer Lieferkette und der Systemkritikalität – und leiten Sie daraus konkrete Schutzmaßnahmen ab.
- Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs): Setzen Sie wirksame Schutzmaßnahmen um, z. B. durch Zugangskontrollen, Patchmanagement, Firewalls, Netzwerksegmentierung und Verschlüsselung sensibler Daten.
- Meldepflichten: Etablieren Sie Prozesse, mit denen Sie Sicherheitsvorfälle fristgerecht an die zuständige Behörde melden können – inklusive einer Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, eines Detailberichts innerhalb von 72 Stunden sowie eines Abschlussberichts innerhalb eines Monats nach Feststellung des Vorfalls.
- Notfallmanagement: Entwickeln und testen Sie Notfallpläne zur Aufrechterhaltung kritischer Geschäftsprozesse – inklusive Szenarien für Cyberangriffe, Datenverlust oder Systemausfälle.
- Dokumentation & Auditfähigkeit: Stellen Sie sicher, dass alle Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert, wirksam umgesetzt und auf Anfrage prüfbar sind, z. B. durch interne Audits oder externe Prüfungen.
Wichtig zu verstehen: Es reicht nicht, nur ein paar neue Tools einzuführen und das Thema ist erledigt. NIS-2 verlangt explizit, dass Maßnahmen nicht nur auf dem Papier existieren, sondern im Alltag dauerhaft funktionieren und Ihr Unternehmen auch im Ernstfall jederzeit handlungsfähig ist.
4 Vorteile einer konsequenten Umsetzung
der NIS-2-Richtlinie für Ihr Unternehmen

So machen Sie Ihr Unternehmen in
5 Schritten NIS-2-konform:
Schritt 1
Sektor & Betroffenheit klären
Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen unter die NIS-2-Richtlinie fällt – auf Basis von Sektor, Unternehmensgröße und Rolle in der digitalen Lieferkette.
Schritt 2
Schutzbedarfs- & Risikoanalyse
Ermitteln Sie, welche Systeme, Prozesse und Informationen kritisch sind. Führen Sie eine strukturierte Risikoanalyse durch, ggf. ergänzt um eine Schutzbedarfsanalyse, um konkrete Bedrohungen und Auswirkungen zu identifizieren.
Schritt 3
GAP-Analyse & Maßnahmenplanung
Vergleichen Sie den Ist-Zustand Ihrer Sicherheitsorganisation mit den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie – insbesondere bei Themen wie Governance, technischen und organisatorischen Maßnahmen, Meldepflichten und Business Continuity. Leiten Sie daraus einen priorisierten Maßnahmenplan ab.
Schritt 4
Umsetzung & Dokumentation
Setzen Sie die geplanten Maßnahmen strukturiert um. Dokumentieren Sie Zuständigkeiten, Fristen, Nachweise, Kontrollen und Fortschritte nachvollziehbar – um jederzeit auditfähig zu sein.
Schritt 5
Internes Audit oder externe Prüfung
Überprüfen Sie Ihre Umsetzung regelmäßig – durch ein internes Audit oder eine externe Evaluation. So identifizieren Sie frühzeitig Schwachstellen und schaffen einen prüfbaren Nachweis gegenüber Behörden, Kunden und Auditoren.
So gelingt die Umsetzung
der NIS-2-Richtlinie in der Praxis
Die NIS-2-Richtlinie klingt nach Paragrafenwerk, verlangt in Wirklichkeit aber vor allem eines: Ein systematisches Verständnis von Cybersicherheit als Führungsaufgabe.
Was wir in der Praxis jedoch immer wieder beobachten: Viele Organisationen legen einen zu starken Fokus auf die technischen Aspekte, sprich: Man plant bereits mit Tools und Softwarelösungen, bevor klar ist, wo genau eigentlich die konkreten Sicherheitsrisiken bestehen. Was dann meistens entsteht, ist kein Sicherheitskonzept, sondern ein Flickenteppich.
Deshalb erarbeiten wir mit unseren Kunden zu Beginn immer einen risikobasierten Fahrplan, der auf einer einfachen Frage basiert:
Was steht auf dem Spiel und wer trägt die Verantwortung dafür?
Die wichtigsten Empfehlungen im Überblick:
So setzen Sie die Anforderungen um – und werden zeitnah NIS-2-rechtskonform.
Klarheit schaffen
Ohne fundierte Schutzbedarfsanalyse ist jede Maßnahme ein Schuss ins Blaue. Deshalb empfiehlt es sich, zu Beginn eine strukturierte Gap-Analyse durchzuführen – auf Basis der NIS-2-Anforderungen und ggf. bestehender Standards wie ISO 27001. Ziel ist ein klares Bild davon zu schaffen, wo kritische Systeme, Daten und Prozesse liegen und welche Risiken damit verbunden sind.
Rollen und Zuständigkeiten zur Chefsache machen
Die Richtlinie macht deutlich: Die Geschäftsführung trägt Verantwortung und haftet im Zweifel persönlich. Entscheidend ist deshalb, Verantwortlichkeiten im Unternehmen frühzeitig und klar zu regeln. Dazu gehört die Etablierung einer Governance Organisation und das Festlegen von operativen Verantwortlichkeiten.
ISO-27001- und TISAX®-Zertifizierungen nutzen
Es gibt zwar aktuell noch kein NIS-2-Umsetzungsgesetz wahrscheinlich werden sich aber viele Anforderungen über bestehende Frameworks abbilden – insbesondere über ISO 27001, TISAX®. Und auch wenn eine solche Zertifizierung zur Einhaltung der NIS-2-Richtlinie nicht vorgeschrieben ist, gilt sie als sinnvolle Vorbereitung auf die kommenden Anforderungen.
Iterativen Maßnahmenplan erstellen
Ein umfangreiches Sicherheitskonzept muss nicht zwangsläufig ein „Bürokratiemonster“ sein. Bewährt hat sich ein priorisierter, schrittweiser Maßnahmenplan, der technische und organisatorische Maßnahmen integriert – ressourcenschonend, auditfähig und im Tagesgeschäft umsetzbar.
Nachweise schaffen
Ein häufiges Problem: Sicherheitsmaßnahmen existieren, sind aber nicht ausreichend dokumentiert oder überprüft. Um auditfähig zu sein, sollte die Wirksamkeit technischer und organisatorischer Maßnahmen durch regelmäßig Überprüfungen nachweisbar belegt werden können. Das gelingt z. B. durch interne Audits, Notfallübungen, Monitoring, Protokollierung oder gezielte Wirksamkeitsprüfungen einzelner Maßnahmen – stets nachvollziehbar dokumentiert.
NIS2-Anforderungen mit anderen Normen erfüllen:
Erweitern Sie Ihre ISO-27001- und TISAX®-Zertifizierungen und reduzieren Sie Ihre Aufwände.
Die NIS2-Richtlinie zwingt Sie nicht, Ihre Sicherheitsorganisation von Grund auf neu aufzubauen. Richtig angegangen, lassen sich viele geforderte Governance-, Risikomanagement- und Sicherheitsmaßnahmen direkt aus einem bestehenden ISO-27001-ISMS und Ihren TISAX®-Prozessen ableiten. So vermeiden Sie Doppelstrukturen und erfüllen regulatorische Pflichten effizient mit einem integrierten Managementsystem.
Synergien mit ISO 27001
Ein etabliertes ISMS nach ISO 27001 bildet das Rückgrat für NIS2: Themen wie Risikomanagement, Asset-Inventar und Incident-Management sind bereits etabliert. Häufig genügt es, Verantwortlichkeiten zu schärfen, Berichtswege zu ergänzen und einige Kontrollen auf NIS2-spezifische Anforderungen auszudehnen.
Synergien mit TISAX®
Unternehmen aus der Automobilindustrie verfügen mit TISAX® über klare Prozesse zur Informationssicherheit. Diese Strukturen – etwa zu Partnerbewertungen, Schutzbedarfen und Auditierung – lassen sich nutzen, um NIS2-Anforderungen an Governance, Supplier-Management und Datenaustausch effizient zu integrieren.
Meldepflichten effizient steuern
Laut NIS2 müssen definierte Prozesse zur Erkennung, Bewertung und Meldung von Sicherheitsvorfällen vorhanden sein. Auf Basis Ihrer bestehenden Incident-Management-Prozesse richten Sie klare Kommunikationswege und Meldeformate ein. So erfüllen Sie die gesetzlichen Fristen, ohne zusätzliche Notfallprozesse aufbauen zu müssen.
Technische & organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Viele NIS2-Maßnahmen überschneiden sich mit Kontrollen aus ISO 27001 und TISAX®, beispielsweise in den Bereichen Zugriffsschutz, Netzwerksicherheit, Protokollierung und Backup. Durch ein gemeinsames Kontrollset ergänzen Sie gezielt NIS2-spezifische Anforderungen und behalten zugleich einen konsistenten Überblick über alle Sicherheitsmaßnahmen.
Unser Rat:
Wer seine bestehenden Systeme jetzt mit einem klaren Fahrplan ergänzt, reduziert den Zusatzaufwand erheblich. Besonders effizient gelingt das mit einem maßgeschneiderten ISMS (Informationssicherheitsmanagementsystem), das alle Anforderungen von NIS-2 abdeckt. Wir von MEMEX entwickeln auf Wunsch gerne so ein System gemeinsam mit Ihnen, schaffen die nötigen Strukturen und begleiten Sie bis zur erfolgreichen Zertifizierung.
FAQs:
Weitere häufige Fragen zur NIS-2-Richtlinie:
Ob ein Unternehmen von der NIS-2-Richtlinie betroffen ist, hängt vor allem von der Unternehmensgröße, Branche und der kritischen Rolle in der digitalen Supply Chain ab. Wenn Sie in einem der 15 relevanten Sektoren tätig sind und mehr als 50 Mitarbeitende oder 10 Mio. € Umsatz haben, ist die Umsetzung für Ihr Unternehmen in der Regel verpflichtend.
Auf EU-Ebene gilt NIS-2 bereits seit Januar 2023. Die Mitgliedsstaaten hatten offiziell bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Hierzulande wird die NIS-2-Richtlinie voraussichtlich im Herbst 2025 in Kraft treten.
Die Kosten für das TISAX®-Audit liegen in der Regel zwischen 3.000 und 15.000 Euro – abhängig vom Standort, Umfang und Prüflevel. Hinzu kommt der interne Aufwand, der jedoch durch eine sorgfältige Vorbereitung deutlich reduziert werden kann.
In Deutschland erscheinen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes möglich.
Das ist aus der Ferne schwer zu beurteilen. Je nach Ausgangslage und Komplexität sind Investitionen zwischen 10.000 € und 100.000 € nötig. inkl. Maßnahmen, Tools, Beratungskosten.
Eine offizielle NIS-2-Zertifizierung gibt es nicht. Betroffene Unternehmen sind jedoch verpflichtet, die Anforderungen der Richtlinie umzusetzen und deren Einhaltung nachzuweisen. In Deutschland setzen viele auf Standards wie ISO/IEC 27001 oder TISAX® und die damit verbundenen Zertifzierungen, um die NIS-2-Vorgaben strukturiert und auditfähig abzubilden. So entsteht zwar keine direkte NIS-2-Zertifizierung, wohl aber ein belastbarer Complinace-Nachweis gegenüber Behörden und interessierten Parteien.
Das hängt von mehreren Faktoren, wie Ihrem Vorbereitungsgrad, der Komplexität Ihrer IT-Infrastruktur, dem Umfang Ihrer Datenverarbeitung und Ihrer Unternehmensgröße ab. Bei den meisten unserer NIS-2-Projekte ist eine begleitete Umsetzung aller Maßnahmen innerhalb von 3 - 9 Monaten realistisch.
Das lässt sich schnell klären. Am besten Sie vereinbaren gleich einen Termin für einen kostenlosen NIS-2-Quick-Check und wir geben Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung.
Ihr nächster Schritt zur
NIS-2-Konformität
Sie sind sich unsicher, wie Sie das Thema NIS-2-Compliance konkret angehen sollen?
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